Verena Löhlein-Ehrler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Opferanwältin

 

Kosten

Mir ist es ein wichtiges Anliegen, Kosten in erster Linie zu vermeiden. Ein wesentlicher Teil meiner Beratung zielt darauf ab, die entstehenden Kosten transparent zu machen und vor deren Entstehung zu besprechen.

Üblicherweise rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sofern mein Mandant keine andere Form der Abrechnung wünscht, wie zum Beispiel ein Stundenhonorar. Hierbei sehe ich mich selbstverständlich daran gebunden, dass ein Erstberatungsgespräch nicht mehr als 190,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer kosten darf.

Es ist bereits Teil eines ersten Beratungsgespräches auch dieses Thema offen miteinander zu besprechen und eine ausgewogene Lösung zu finden.

Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht umdrehen. Vermeiden Sie Streit, Missgunst und zu hohe Steuern. Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.