Kanzlei Verena Loehlein-Ehrler
Verena Loehlein-Ehrler
Fachanwältin für Familienrecht
Einen Termin vereinbaren
Sie benötigen meinen Rat? Bitte wenden Sie sich telefonisch an mein Sekretariat und vereinbaren Sie dort einen Termin.
Tätigkeitschwerpunkte:
Familienrecht
- Erstellung von Eheverträgen
- Trennung
- Scheidung
- Unterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Güterrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung von Schulden
Opfervertretung
- Beratung im Vorfeld zu Anzeigeerstattungen
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Akteneinsicht veranlassen
- Begleitung zu Vernehmungen
- Beratung über Opferentschädigung
- Nebenklagevertretung
Philosophie
Meiner Kanzleiphilosophie liegt die Überlegung zugrunde, dass eine wirklich gute Beratung heutzutage nur noch von einem spezialisierten Rechtsanwalt durchgeführt werden sollte. Ich habe mich daher vor mehr als 20 Jahren dafür entschieden, nur noch Familienrechtsfälle anzunehmen und als Opferanwältin tätig zu sein. Als Grundlage hierfür habe ich einen Fachanwaltslehrgang für Familienrecht absolviert und bin seit 2001 zu dieser Fachanwaltschaft zugelassen. Gleichzeitig bilde ich mich regelmäßig auf dem Gebiet der Opfervertretungen fort.
Das Wichtigste im Überblick
Geboren 1961 in Künzelsau
Grundschule und Gymnasium in Künzelsau
Mutter von 2 Kindern
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Würzburg
1. Staatsexamen 1987
2. Staatsexamen 1991
Zulassung zur Rechtsanwältin 1991
Zulassung zur Fachanwaltschaft für Familienrecht 2001
Fachanwältin für Familienrecht
Seit meiner Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht konnte ich auf den Gebieten Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, sowie Vermögensfragen anlässlich einer Trennung und Scheidung einen große Erfahrungsschatz sammeln. In jeder Phase eines Verfahrens ist es mir ein Anliegen, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Einen ganz besonderen Schwerpunkt nehmen in meiner Tätigkeit Verfahren zu Umgangsfragen und Sorgerechtsverfahren ein. Mir liegt es besonders am Herzen, dass auch den Bedürfnissen der Kinder, die in diese Verfahren involviert sind, genug Raum eingeräumt und die bestmögliche Lösung für die Kinder gefunden wird. In unserem Familiengerichtsbezirk habe ich maßgeblich an der Entwicklung des "Hohenloher Modells" mitgearbeitet, das bei Kindschaftsverfahren besondere für die Kinder schonende Verfahrensweisen von allen beteiligten Professionen vorsieht. Meine Aufgabe sehe ich darin zu beraten und meine Mandanten in dieser emotional belasteten Zeit zu begleiten; Entscheidungen treffen aber ausschließlich Sie selbst.
Opferanwältin
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Neben meinen beruflichen Aufgaben als Rechtsanwältin übe ich noch eine Reihe von ehrenamtlichen Tätigkeiten aus. In einer dieser Tätigkeiten nehme ich die Rolle als Stadträtin im Künzelsauer Stadtrat ein. Darüber hinaus engagiere ich mich als Beisitzerin im Vorstand des Fechtclub Würth Künzelsau, wo nicht nur sportliche Aktivitäten, sondern auch die Vermittlung von wichtigen Werten wie Teamarbeit, Disziplin und Fairplay im Mittelpunkt stehen. Die Förderung von jungen Talenten und die Pflege eines gesunden Vereinslebens sind hierbei besonders wichtig. Ein weiterer bedeutsamer Baustein meines ehrenamtlichen Engagements ist meine Mitarbeit im Beirat des Frauenhauses Hohenlohe, wo ich aktiv zur Unterstützung und Sicherheit von Frauen in schwierigen Lebenssituationen beitrage. Diese Aufgabe erfordert Einfühlungsvermögen, Empathie und die Fähigkeit, drängende Probleme zu lösen. Daneben wurde mir die Vorstandsfunktion als Justitiar des Deutschen Roten Kreuzes des Kreisverbandes Hohenlohe übertragen.
Kosten Rechtsberatung
Mir ist es ein wichtiges Anliegen, Kosten in erster Linie zu vermeiden. Ein wesentlicher Teil meiner Beratung zielt darauf ab, die entstehenden Kosten transparent zu machen und vor deren Entstehung zu besprechen. Üblicherweise rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sofern mein Mandant keine andere Form der Abrechnung wünscht, wie zum Beispiel ein Stundenhonorar. Hierbei sehe ich mich selbstverständlich daran gebunden, dass ein Erstberatungsgespräch nicht mehr als 190,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer kosten darf. Es ist bereits Teil eines ersten Beratungsgespräches, auch dieses Thema offen miteinander zu besprechen und eine ausgewogene Lösung zu finden.
Rechtliche Soforthilfe per Telefon
Sie benötigen meinen Rat? Bitte wenden Sie sich direkt telefonisch an mein Sekretariat und vereinbaren Sie dort einen Termin.
Bürozeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr - Mittwoch, Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr